Ihr habt euch das Ja-Wort gegeben, ihr hattet eine Traumhochzeit und habt eure Flitterwochen so richtig genossen. Tagelang schwebt ihr auf Wolke sieben und ihr wollt für immer dieses besondere Gefühl behalten. Aber dann kommt ganz ungeladen ein reality kick – die Bürokratie.
Jetzt musst du deinen Nachnamen ändern, aber du hast keine Ahnung, was du alles machen sollst, wo du anfangen sollst, oder wie viel Zeit du dafür brauchst?
Um länger auf Wolke sieben schweben zu können, ist es wichtig, euch rechtzeitig und gründlich über die Gesetze, die wesentlichen Schritte und Papyrologie zu informieren. Dementsprechend haben wir für euch alle Informationen gesammelt und eine Liste bereitgestellt.
Wir führen euch gerne durch die Möglichkeiten, die ihr habt bei der Namensänderung, die verschiedenen Namenskombinationen, wir besprechen die Fristen und Kosten, und wir machen gemeinsam eine Checkliste, die ihr nach der Hochzeit brauchen werdet. Denn die Namensänderung nach der Hochzeit benötigt ein paar Behördengänge.
Wappnet euch mit Geduld und dann können wir loslegen! 😉
Mögliche Namenskombinationen
Der erste Schritt bei Namensänderungen ist, dass das Brautpaar genau vereinbart, für welchen Familiennamen oder für welche Namenskombination sie sich entscheiden. So entstehen später keine Verlegenheiten, denn ihr habt schon im Voraus darüber nachgedacht. 😉
Hiermit entscheidet ihr nicht nur, wie ihr euch vorstellen werdet, sondern wie eure zukünftigen Kinder heißen werden. Deswegen müssen beide Partner mit der Entscheidung zufrieden sein.
Um die Sache zu verdeutlichen, nehmen wir zwei Namen als Beispiele: Thomas Hoffmann und Sabine Schmidt.
1. Ehemann und Ehefrau behalten ihre Nachnamen
Die Ehepartner entscheiden sich dazu, jeweils ihre Nachnamen zu behalten. Der Herr bleibt Thomas Hoffmann und die Frau bleibt Sabine Schmidt. Später vereinbaren sie gemeinsam, welchen Nachnamen die Kinder tragen werden.
2. Ehemann oder Ehefrau nimmt den Namen des anderen an
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
– Herr Thomas Hoffmann nimmt den Nachnamen der Frau Sabine Schmidt an = Thomas Schmidt
– Frau Sabine Schmidt nimmt den Nachnamen des Herren Thomas Hoffmann an = Sabine Hoffmann
In Übereinstimmung wählen sie eine Kombination und den gemeinsamen Familiennamen werden auch ihre zukünftigen Kinder tragen.
3. Ehefrau wählt einen Doppelnamen
Die Frau Sabine Schmidt entscheidet sich, ihren Namen zu behalten und den Namen des Ehemannes hinzuzufügen. So wählt sie zwischen zwei Kombinationen:
– Frau Sabine Schmidt-Hoffmann
– Frau Sabine Hoffmann-Schmidt
Herr Hoffmann behält seinen Nachnamen und die zukünftigen Kinder tragen ebenfalls seinen Nachnamen.
4. Ehemann wählt einen Doppelnamen
Der Herr Thomas Hoffmann entscheidet sich seinen Namen zu behalten und den Namen der Ehefrau hinzuzufügen. Der Ehemann entscheidet ebenfalls zwischen zwei Kombinationen:
– Herr Thomas Hoffmann-Schmidt
– Herr Thomas Schmidt-Hoffmann
Frau Sabine Schmidt bleibt Frau Schmidt
Nur ein Ehepartner hat die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu tragen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Falls einer der Ehepartner schon einen Doppelnamen besitzt, ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.
1. Erneute Heirat mit Doppelnamen
Frau Sabine Schmidt-Braun kann nach der Hochzeit nicht Frau Sabine Schmidt-Braun-Hoffmann heißen. Herr Thomas Hoffmann kann sich entscheiden, den Nachnamen der Frau zu tragen. Obwohl es der Nachname ihres Ex-Mannes ist, brauchen sie keine Erlaubnis dafür.
Allerdings kann die Frau, bevor sie wieder heiratet, ihren Nachnamen ändern und wieder ihren Geburtsnamen tragen.
Namensänderung nach der Hochzeit
Eine nachträgliche Namensänderung ist möglich, d.h., dass die Ehepaare jederzeit die Namensänderungen sorglos durchführen können.
Es gibt keine Fristen für diesen Prozess. Allerdings können bei einer nachträglichen Änderung des Nachnamens zusätzliche Kosten entstehen. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten kostet ca. 15 bis 20 €.
Eine Namensänderung könnt ihr bei eurem örtlichen Standesamt mit folgender Dokumentation beantragen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
• Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Namensänderung des Kindes oder der Kinder
Falls das Brautpaar schon gemeinsame Kinder hat, hängt die Namensänderung vom Alter des Kindes ab. Kleine Kinder bis zum fünften Lebensjahr bekommen automatisch den gleichen Namen, für den sich ihre Eltern entschieden haben.
Für Kinder ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung abgeben. Und zwar:
– bis zum vierzehnten Lebensjahr handelt es sich um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung
– ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern
Falls sich die Eltern dazu entscheiden, keinen gemeinsamen Namen zu tragen, behält das Kind oder die Kinder ihren Geburtsnamen.
Die Namensänderung des Kindes oder der Kinder nach der standesamtlichen Trauung kann binnen drei Monaten durchgeführt werden.
Hierbei müsst ihr auch mit Kosten rechnen. Der Namenswechsel kostet ca. 20 €. Im Falle, dass man eine neue Geburtsurkunde für das Kind beantragen muss, kostet das ca. 10 bis 12 € pro Kind.
Für diesen Prozess braucht ihr folgende Dokumente:
• gültige Ausweise der Erklärenden
• die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
• die Geburtsurkunde des Kindes
Eine Checkliste für eure Namensänderung
Wie versprochen, haben wir eine Checkliste mit den wesentlichen Punkten für euch vorbereitet, sodass euer Namenswechsel Schritt für Schritt erfolgt.
Euer erster Richtpunkt ist das Einwohnermeldeamt und hiermit beginnt unsere Checkliste.
1. Personalausweis
Bei der Änderung des Personalausweises ist es wichtig, dass ihr den Antrag persönlich beantragt. Unser Tipp ist, gleich nach der Eheschließung dies zu beantragen, denn die Bearbeitung des Personalausweises dauert drei bis sechs Wochen.
Um euren Personalausweis zu ändern, braucht ihr folgende Dokumente:
• die Heiratsurkunde
• eure alten Ausweise
• ein beglaubigter Auszug aus dem Eheregister, oder eine Bescheinigung über den Namenswechsel vom zuständigen Standesamt
• ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Nachdem der Personalausweis fertig ist, könnt ihr weitere Dokumente aktualisieren.
2. Reisepass
Falls ihr eure Flitterwochen mit dem alten Namen gebucht habt, behaltet euren alten Reisepass und nehmt die Heiratsurkunde mit. Oder beantragt die Namensänderung erst nach den Flitterwochen.
3. Führerschein und KFZ-Zulassung
Eine Pflicht zur Änderung des Namens auf dem Führerschein besteht nicht, deswegen ist es optional, ob ihr es nach der Trauung ändert. Denn der Führerschein ist kein amtlicher Ausweis.
Falls ihr in eine Polizeikontrolle geratet, könnt ihr euch mit eurem neuen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Bei der Änderung des Personalausweises braucht ihr Folgendes:
• euren neuen Personalausweis oder Reisepass
• euren alten Führerschein
• ein biometrisches Passfoto
• eine amtlich bestätigte Abschrift eurer Eheurkunde
Bei der Kfz-Zulassungsstelle aktualisiert ihr die Angaben der Zulassungsbescheinigung für den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
4. Finanzamt
Durch den Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Finanzamt geschieht die Datenaktualisierung automatisch. Deshalb müsst ihr nicht persönlich die Namensänderung bei eurem Finanzamt beantragen.
Vergesst aber nicht, bei der nächsten Steuererklärung die neuen und wichtigen Angaben (das Datum der Eheschließung, neuer Familienname usw.) korrekt anzugeben.
• Nach der Eheschließung werdet ihr automatisch in die Steuerklasse IV/IV eingeordnet
• Ihr habt auch die Möglichkeit, die Steuerklasse III/IV zu wählen
• Nach dem Prozess der Namensänderung bekommt ihr eine neue Steuernummer.
• Eure Steueridentifikationsnummern ändern sich nicht
5. Bank
Für die Namensänderungen bei eurer Bank, Bausparunternehmen, Kreditinstitut ist es am besten, einen Termin zu vereinbaren, da ihr mehrere Verträge unterschreiben müsst.
Bringt folgende Dokumente mit:
• eine Kopie der Eheurkunde
• Kopie des Personalausweises
6. Krankenversicherung
Aktualisiert eure Informationen bei eurer Krankenversicherung, sodass ihr fristgemäß eine neue Gesundheitskarte mit den neuen Nachnamen bekommt. Dafür benötigt ihr Folgendes:
• die Aufenthaltsbestätigung des Hauptwohnsitzes beider Partner
• Ausländer benötigen einen Nachweis der Staatsangehörigkeit und Ehefähigkeitszeugnis
• eine Kopie der Heiratsurkunde
7. Weitere Versicherungen
Informiert auch folgende Versicherungen über euren neuen Familienstand und neuen Nachnamen: Haftpflicht, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Unfallversicherung usw.
In der Zwischenzeit erledigt ihr auch folgende Aktualisierungen:
8. Klingelschild und Briefkasten
Lasst beide Namen ca. zwei bis drei Monate lang am Briefkasten, sodass eure gesamte Post richtig ankommt, solange die Aktualisierung der gemeinsamen Ehenamen andauert.
9. Wohnen
Meldet eurem Vermieter, sodass er den Mietvertrag aktualisiert. Vereinbart auch, wer Anschlussinhaber für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet sein sollte. Kontaktiert eure Anbieter und aktualisiert die Verträge.
10. Arbeit
Euer neuer Name muss auch auf dem Arbeitsvertrag geändert werden, besprecht dies mit eurem Arbeitgeber.
Kontaktiert eure Kollegen und Geschäftspartner; aktualisiert die Visitkarten usw.
Kleiner Tipp: Legt euch eine neue E-Mail-Adresse an. Neben euren neuen Namen darf in der ersten Zeit auch der Geburtsname stehen, sodass euch eure Kontakte zuordnen können.
11. Sonstiges
Bibliotheksausweis, Organspendeausweis, Studentenausweis, im Fitnessstudio, in Vereinen, auf Visitenkarten usw.
Fazit
Um ehrlich zu sein, keiner mag es gern, sich mit Papierkram zu beschäftigen. Aber eine gute Organisation, eine ausführliche Checkliste und Nerven aus Stahl werden euch dabei helfen, diese ersten bürokratischen Schritte eurer Ehe zu überstehen.
Da wir verstehen, wie schwer es ist, an alle diese Sachen zu denken, und besonders erst nach den romantischen Flitterwochen, haben wir diese Liste zusammengestellt und gemeinsam bewältigen wir die Behördengänge.